Am Ende einer langen Nacht und nach intensiven Debatten in Gesprächsrunden und Fachausschüssen stehen die Beschlüsse der Regierungskoalition zu wichtigen Vorhaben:
Die Koalition beschließt Verschärfungen beim Bürgergeld. In der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende ist und bleibt das Ziel die Vermittlung in dauerhafte Beschäftigung. Wir wollen Menschen unterstützen, die Hilfe brauchen – und ihre Bedürftigkeit beenden. Und: Wir wollen eine Verhaltensänderung bei jenen bewirken, die unseren Sozialstaat ausnutzen. Der Austausch zwischen Mitarbeitern in den Jobcentern und Langzeit-Leistungsberechtigten soll intensiver werden. Ein Kooperationsplan enthält die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Kommt dieser nicht zustande, wird ein Verwaltungsakt mit einer Rechtsmittel- und Rechtsfolgenbelehrung erlassen. Schärfere Regeln greifen erst bei Verstößen gegen Vereinbarungen. Beim dritten „Schwänzen“ eines Termins sollen die Leistungen gestrichen werden. Schwerwiegende Gründe werden berücksichtigt. Grundsätzlich gilt der Vermittlungsvorrang in Arbeit. Wo eine Qualifizierung bessere Erfolgsaussichten auf einen Job hat, soll diese Maßnahme insbesondere bei Jüngeren unter 30 Jahren ergriffen werden.
Zweiter Schwerpunkt der geplanten Reform ist die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. Bisher fehlte es an wirksamen Instrumenten, um entschlossen gegen Schwarzarbeit und Sozialbetrug vorzugehen. Kontrollen werden verschärft, Behörden dürfen Daten einfacher austauschen und Arbeitgeber haften, wenn sie Leistungsbezieher schwarz beschäftigen.
Jetzt geht es an die Detailarbeit, damit diese Reform zu einem praktikablen verlässlichen Gesetz wird. In einem nächsten Schritt werden wir die Hinzuverdienstregeln reformieren. Etwa 800 000 Menschen müssen aufstocken, davon haben ungefähr 500 000 einen Minijob. Hier brauchen wir Anreize, damit bei einer Vollzeitbeschäftigung am Ende des Monats mehr Geld im Portemonnaie bleibt als bei einem Teilzeitjob mit Aufstockung durch die Neue Grundsicherung.